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   VGH Bayern, 12.02.2008 - 14 B 06.1119   

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VGH Bayern, 12.02.2008 - 14 B 06.1119 (https://dejure.org/2008,57182)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.02.2008 - 14 B 06.1119 (https://dejure.org/2008,57182)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Februar 2008 - 14 B 06.1119 (https://dejure.org/2008,57182)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied; einmalige Entgeltzulage; Rückforderung; Vergleichsperson; Benachteiligungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 21.09.2006 - 2 C 13.05

    Beförderung freigestellter Personalratsmitglieder; Benachteiligungsverbot für -;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2008 - 14 B 06.1119
    Insbesondere sollen qualifizierte und leistungsfähige Mitarbeiter von der ehrenamtlichen Tätigkeit nicht deshalb Abstand nehmen, weil sie sonst auf Einkommen verzichten müssten (vgl. BVerwG vom 13.9.2001 ZBR 2002, 314; vom 21.9.2006 BVerwGE 126, 333).

    Der berufliche Werdegang und die Entlohnung sind fiktiv nachzuzeichnen (BVerwGE 126, 333).

  • VGH Bayern, 16.03.2006 - 14 B 03.964
    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2008 - 14 B 06.1119
    Insoweit wird auf die zutreffenden Ausführungen des angefochtenen Urteils Bezug genommen (vgl. auch BayVGH vom 16.3.2006 Az. 14 B 03.964 - juris, DVBl 2007, 391 [Leitsatz]).
  • OVG Saarland, 05.06.2018 - 1 A 727/16

    Anspruch eines freigestellten Personalratsmitglieds auf Berücksichtigung bei der

    Demgemäß misst die - soweit ersichtlich - einhellige Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte in Bund und Ländern(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.1.2013 - 6 P 5.12-, juris, Rn. 26; dem folgend OVG Nordrhein Westfalen, Beschluss vom 29.7.2014 - 1 A 2885/12-, juris, Rn. 17ff., sowie Beschluss vom 13.4.2016 - 1 A 1236/15 -, juris, Rn. 11; für die grundsätzliche Einbeziehung von freigestellten Personalratsmitgliedern in die Gewährung der Leistungsbesoldung auch Hamburgisches OVG, Beschluss vom 21.5.2012 - 7 Bf 161/11.PVB-, juris, Rn. 28; VG Köln, Urteil vom 20.4.2015 - 15 K 5699/13 -, juris, Rn. 27 ff.; VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 11.2.2015 - 2 K 739/12-, juris, Rn. 20ff.; VG Ansbach, Urteil vom 11.2.2015 - AN 11 K 13.00980-, juris, Rn. 37f.; VG Düsseldorf, Urteile vom 16.11.2012 - 13 K 4793/11 -, juris, Rn. 26 ff., und vom 9.1.2014 - 13 K 8885/13 -, juris, Rn. 28 ff.; vgl. aktuell auch BVerwG, Beschluss vom 1.3.2018 - 5 P 5.17 -, juris, Rn. 18, m.w.N.; zur übereinstimmenden arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung vgl. nur BAG, Urteile vom 27.6.2001 - 7 AZR 496/99 -, juris, Rn. 19, m.w.N., vom 19.3.2003 - 7 AZR 334/02 -, juris, Rn. 24 f., und vom 14.7.2010 - 7 AZR 359/09 -, juris, Rn. 19; zur entsprechenden Rechtslage bei freigestellten Betriebsratsmitgliedern vgl. im Übrigen Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 12.2.2008 - 14 B 06.1022 und 14 B 06.1119 -, beide juris, Rn. 17, m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.1.2012 - OVG 6 N 55.09 -, juris, Rn. 4) der Erlassregelung keine entscheidungserhebliche Bedeutung bei und wird im Übrigen, soweit erkennbar, von der neueren Kommentarliteratur überwiegend unterstützt .
  • VG München, 25.09.2017 - M 21 K 14.2860

    Anspruch eines freigestellten Personalratsmitglieds auf Leistungszulage

    Mit Schreiben vom 3. Januar 2012, welches zur Vergabe des weiteren Aktenzeichen 14 P 10.3217 führte, teilte der Beklagte mit, dass das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 29. Oktober 2008 (Az. 2 B 25.08) die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im - eine Beteiligung freigestellter Personalratsmitglieder an Prämien und Zulagen für besondere Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen bejahenden - Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 12. Februar 2008 (Az. 14 B 06.1119) zurückgewiesen habe; gleiches gelte für ein Parallelverfahren (BVerwG vom 20.11.2008 - 2 B 26.08).

    Daher ist eine entsprechende Prämie oder Zulage auch dann zu zahlen, wenn wegen der Leistungsanforderungen nur ein vergleichsweise geringer Teil der jeweiligen Belegschaft in den Genuss der Zuwendungen kommt, jedoch anzunehmen ist, dass das freigestellte Betriebsratsmitglied zu diesem Kreis gehören würde, wenn es nicht freigestellt wäre und seiner angestammten Tätigkeit nachgehen würde (vgl. BayVGH vom 12.2.2008 Az. 14 B 06.1022 und 14 B 06.1119).

  • VG Ansbach, 11.02.2015 - AN 11 K 13.00980

    Bahnbeamter; freigestelltes Personalratsmitglied; leistungsbezogener

    Daneben werde auf die beigefügten Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. Februar 2008 (Az.: 14 B 06.1022 u. 14 B 06.1119) verwiesen.

    Für das Betriebsverfassungsrecht haben der Bayerische Verwaltungsgerichtshof und das OVG Berlin-Brandenburg entschieden, dass die Anrechnung und damit im Ergebnis die Nichtgewährung von an die persönliche Leistung anknüpfenden Entgeltbestandteilen bei verbeamteten, freigestellten Betriebsratsmitgliedern gegen das in § 37 Abs. 4 BetrVG normierte Gebot der wirtschaftlichen Absicherung verstößt (BayVGH, B.v. 12.2.2008, Az. 14 B 06.1022, Rd.Nr. 23; BayVGH, B.v. 12.2.2008, Az. 14 B 06.1119, Rd.Nr. 23; OVG Berlin Brandenburg, B.v. 13.1.2012, OVG 6 N 55.09, juris Rd.Nr. 4).

  • VGH Bayern, 24.11.2008 - 14 ZB 06.2447

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied; Jahresprämie; Benachteiligungsverbot;

    Daher ist eine entsprechende Prämie oder Zulage auch dann zu zahlen, wenn wegen der Leistungsanforderungen nur ein vergleichsweise geringer Teil der jeweiligen Belegschaft in den Genuss der Zuwendungen kommt, jedoch anzunehmen ist, dass das freigestellte Betriebsratsmitglied zu diesem Kreis gehören würde, wenn es nicht freigestellt wäre und seiner angestammten Tätigkeit nachgehen würde (vgl. BayVGH vom 12.2.2008 Az. 14 B 06.1022 und 14 B 06.1119).
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